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Die Themen um den Kauf herum.

Der Kauf selbst ist der einfachere Teil: Freehold-Eigentum steht Ausländern offen, auch ohne Aufenthaltstitel, und gezahlt werden kann aus dem Ausland. Aufwendig wird das, was daneben liegt — ein Konto vor Ort, das Visum, die Nachlassregelung und eine unabhängige Abnahme. Für diese vier Themen arbeite ich mit spezialisierten Partnern: Ich koordiniere, die Ausführung liegt bei Fachleuten.

Bankkonto in den Emiraten

Ohne Konto vor Ort wird jede Zahlung zur Reibung — und die Eröffnung dauert länger, als die meisten erwarten.

Ein Konto in den VAE ist für den Kauf selbst nicht zwingend — Zahlungen können auch aus dem Ausland auf das Treuhandkonto des Projekts laufen. Sobald es aber um laufende Kosten, Mieteinnahmen oder einen späteren Verkauf geht, wird ein lokales Konto zur praktischen Notwendigkeit.

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Banken erheblich: Manche verlangen einen Aufenthaltstitel, andere nicht. Manche eröffnen für Nicht-Ansässige nur eingeschränkte Konten. Bearbeitungszeiten reichen von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, und ein unvollständiger Nachweis der Mittelherkunft wirft den Vorgang zurück auf Anfang.

Was wir dazu klären

  • Brauchen Sie ein Konto überhaupt — oder reicht die Abwicklung aus dem Ausland?
  • Als Privatperson oder über eine Gesellschaft?
  • Welche Unterlagen zur Mittelherkunft liegen bereits vor?
  • Ist ein persönlicher Termin vor Ort nötig?

Visa und Aufenthalt

Ein Aufenthaltstitel ist nicht dasselbe wie ein steuerlicher Wohnsitz. Diese Verwechslung ist der häufigste Denkfehler.

Ab bestimmten Investitionssummen bestehen Investoren- und Golden-Visa-Optionen mit mehrjähriger Laufzeit, teils mit der Möglichkeit, Familienangehörige einzubeziehen. Die Schwellenwerte und Bedingungen wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst — Zahlen aus älteren Beiträgen sind oft überholt.

Wichtiger als der Schwellenwert ist die Frage dahinter: Was erwarten Sie sich von dem Titel? Ein Aufenthaltsrecht ist zunächst genau das — ein Aufenthaltsrecht. Ob daraus ein steuerlicher Wohnsitz wird, hängt an ganz anderen Voraussetzungen, insbesondere an tatsächlicher Anwesenheit und der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes.

Wer den Kauf primär wegen des Visums erwägt, sollte diese Frage zuerst klären. Sie entscheidet darüber, ob die Investition ihren Zweck überhaupt erfüllen kann.

Was wir dazu klären

  • Was genau soll der Aufenthaltstitel leisten?
  • Welche Schwellenwerte und Bedingungen gelten aktuell?
  • Ist Fremdfinanzierung auf den Schwellenwert anrechenbar?
  • Sollen Familienangehörige einbezogen werden?

Testament und Nachfolge

Der Punkt, den fast jeder aufschiebt. Ohne Regelung gilt für Ihr Vermögen in den VAE nicht selbstverständlich das Erbrecht Ihres Wohnsitzlandes.

Für Vermögenswerte, die in den Emiraten belegen sind, kann örtliches Recht zur Anwendung kommen — mit einer Verteilung, die von Ihren Vorstellungen erheblich abweichen kann. Praktisch schwerer wiegt oft etwas anderes: Bis die Zuständigkeit geklärt ist, können Konten blockiert und Verfügungen über die Immobilie gesperrt sein.

Für nicht-muslimische Eigentümer bestehen Registrierungsmöglichkeiten, die genau diese Frage verbindlich regeln. Der Aufwand ist überschaubar, der Unterschied im Ernstfall erheblich.

Entscheidend ist die Abstimmung: Ein Testament für die VAE ersetzt kein Testament in Ihrem Wohnsitzland — und die beiden dürfen einander nicht widersprechen. Genau dort entstehen Fehler, wenn beide Dokumente unabhängig voneinander entstehen.

Ausführlich im Beitrag zum Testament in den VAE →

Was wir dazu klären

  • Existiert bereits ein Testament in Ihrem Wohnsitzland?
  • Wer soll im Ernstfall Zugriff auf Konten und Unterlagen haben?
  • Sind minderjährige Kinder betroffen?
  • Wie werden beide Dokumente aufeinander abgestimmt?

Unabhängiges Snagging

Die Übergabe ist der Moment mit dem größten Hebel — und der am häufigsten unterschätzte.

Bei der Abnahme einer Neubauwohnung dokumentiert eine unabhängige Mängelaufnahme, das sogenannte Snagging, alle Abweichungen und Mängel vor der Unterschrift. Dieser Bericht ist die Grundlage für die Nachbesserung durch den Entwickler.

Wer ohne Prüfbericht abnimmt, verhandelt anschließend aus einer deutlich schwächeren Position: Was einmal abgenommen ist, gilt als akzeptiert. Für das Tragwerk gelten längere gesetzliche Gewährleistungsfristen als für die technische Gebäudeausstattung.

Als Partner von PropertyCheck lasse ich Objekte vor der Übergabe unabhängig prüfen — unabhängig heißt: nicht durch den Entwickler und nicht durch mich.

Ausführlich im Beitrag zur Übergabe →

Was wir dazu klären

  • Ist eine unabhängige Mängelaufnahme vor der Abnahme eingeplant?
  • Welche Gewährleistungsfristen nennt der Kaufvertrag?
  • Wie ist der Ablauf der Nachbesserung geregelt?
  • Wer nimmt ab, wenn Sie zum Termin nicht vor Ort sind?

Diese Punkte gehören vor den Kauf

Nicht danach. Im Erstgespräch gehen wir durch, welche davon für Ihr Vorhaben überhaupt relevant sind — und welche Sie sich sparen können.