FAQ

Häufige Fragen.

Die Fragen, die in fast jedem Erstgespräch kommen — hier vorab beantwortet, damit Sie im Gespräch weiterkommen als bis zu den Grundlagen.

Kann ich als Ausländer überhaupt Eigentum in den VAE erwerben?

Ja. In den als Freehold ausgewiesenen Gebieten erwerben Ausländer volles, unbefristetes Eigentum, eingetragen beim Register des jeweiligen Emirats — in Dubai beim Dubai Land Department, in Abu Dhabi beim dortigen Grundbuch. Ein Wohnsitz oder Aufenthaltstitel in den VAE ist dafür nicht erforderlich; für Ansässige wie für Nicht-Ansässige gelten dieselben Regeln.

Muss ich für den Kauf vor Ort sein?

Nein. Der gesamte Ablauf lässt sich aus der Ferne abwickeln, in bestimmten Konstellationen über eine Vollmacht. Für die Kontoeröffnung ist je nach Bank ein persönlicher Termin nötig.

Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen?

In Dubai fallen 4 % Übertragungsgebühr an das Dubai Land Department an, dazu Registrierungsgebühren; in Abu Dhabi sind es 2 % an das dortige Register. Eine Maklerprovision zahlen Sie als Käufer nur beim Kauf einer Bestandsimmobilie, marktüblich 2 % des Kaufpreises — beim Off-Plan-Kauf fällt keine an. Laufend kommen in beiden Emiraten die jährlichen Service Charges des Gebäudes hinzu, die je nach Objekt und Ausstattungsgrad deutlich schwanken — sie gehören in jede Renditerechnung.

Fällt in den VAE Steuer auf Mieteinnahmen an?

Die VAE erheben keine persönliche Einkommensteuer auf Mieterträge. Was darüber hinaus zu versteuern ist, richtet sich nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz — das gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

Bekomme ich mit dem Kauf automatisch ein Visum?

Nicht automatisch. Ab bestimmten Investitionssummen bestehen Investoren- und Golden-Visa-Optionen mit eigenen Voraussetzungen. Ob und in welcher Form das für Sie in Frage kommt, klären wir mit dem entsprechenden Partner — die Grenzwerte und Bedingungen ändern sich.

Was ist der Unterschied zwischen Off-Plan und Bestandsimmobilie?

Off-Plan bedeutet Kauf vor Fertigstellung, meist mit gestrecktem Zahlungsplan und niedrigerem Einstiegspreis, dafür mit Fertigstellungs- und Terminrisiko. Bestandsobjekte liefern sofort Ertrag und lassen sich vorher besichtigen, kosten in der Regel aber mehr. Welcher Weg passt, hängt am Ziel — nicht am Trend.

Wie hoch sind realistische Mietrenditen?

Seriös lässt sich das nicht pauschal beantworten. Die Spanne hängt von Lage, Objekttyp, Vermietungsform und vor allem den Service Charges ab. Ich rechne Ihnen jedes Objekt mit tatsächlichen Vergleichsmieten und vollständigen Kosten durch — nicht mit den Bruttozahlen aus Verkaufsunterlagen.

Warum über Sie kaufen und nicht direkt beim Entwickler?

Ein Entwickler verkauft sein eigenes Projekt, mit anderen vergleicht er es nicht. Genau das ist meine Aufgabe: Ich ordne ein Objekt gegen Vergleichstransaktionen, andere Lagen und Entwickler, den Zahlungsplan, die laufenden Kosten und die spätere Wiederverkäuflichkeit ein — und ich sage Ihnen auch, wenn es nicht passt. Dazu kommt der Zugang: Durch gewachsene Beziehungen zu den Bauträgern erfahre ich häufig von Einheiten, bevor sie auf der öffentlichen Verfügbarkeitsliste stehen, oder von solchen, die dort gar nicht auftauchen. Und wenn eine Frage zu Grundriss, Zahlungsplan oder Übergabe geklärt werden muss, kenne ich den direkten Ansprechpartner, statt über ein Kontaktformular zu warten. Beim Off-Plan-Kauf zahlen Sie dafür keinen Cent mehr: Die Provision trägt der Bauträger, für Sie als Käufer ist die Maklerleistung kostenfrei.

Wie werden Sie vergütet, und wie unabhängig ist Ihre Empfehlung?

Beim Off-Plan-Kauf vergütet mich immer der Bauträger. Sie als Käufer zahlen keine Provision. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Käufer und Verkäufer marktüblich jeweils 2 % des Kaufpreises.

Die Höhe der Bauträgerprovision ist nicht bei jedem Projekt gleich. Gerade deshalb richtet sich meine Auswahl nicht nach ihr, sondern nach dem Investment: Einstiegspreis im Vergleich zu tatsächlichen Transaktionen, Lage, Bauträger, laufende Kosten, Wiederverkäuflichkeit und Passung zu Ihrem Vorhaben. Passt ein Projekt nicht, empfehle ich es nicht.

Bevor Sie etwas reservieren, kennen Sie Ihre Kosten.

Was passiert im Erbfall?

Für in den VAE belegenes Vermögen greift nicht selbstverständlich das Erbrecht Ihres Heimatlandes. Mit einem registrierten Testament lässt sich die Nachfolge verbindlich regeln. Das sollte vor dem Kauf besprochen werden, nicht danach.

Ihre Frage steht nicht dabei?

Dann stellen Sie sie mir direkt — das Erstgespräch ist unverbindlich.